Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Susan auch SchlauchinElektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht
Ab dem 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtend. Das System soll Medikationsfehler verringern und die Patientensicherheit erhöhen, indem es Verschreibungen und Abgabedaten automatisch erfasst.
Ab dem nächsten Jahr werden alle E-Rezepte und ausgegebenen Medikamente sicher in einer elektronischen Medikationsliste gespeichert. Apotheken in Dortmund begrüßen die Neuerung und bezeichnen sie als wichtigen Schritt für eine sicherere Gesundheitsversorgung. Ab 2025 können sie zudem eigene Notizen in die Liste eintragen.
Patienten behalten die volle Kontrolle über ihre Daten in der ePA. Sie können den Zugriff für bestimmte Einrichtungen sperren oder die Weitergabe komplett ablehnen. Apotheken erhalten jedoch vorübergehend – bis zu drei Tage lang – Zugriff auf die Akten, und zwar über die Gesundheitskarte des Patienten.
Trotz der Vorteile gibt es weiterhin technische Probleme mit der Telematikinfrastruktur, auf der die ePA basiert. Besonders bei E-Rezepten wurden Störungen gemeldet, die eine reibungslose Umsetzung gefährden könnten.
Die verpflichtende Einführung der ePA im Oktober 2025 ermöglicht Gesundheitsdienstleistern den automatischen Zugriff auf Medikationshistorien. Patienten verwalten ihre Datenschutzeinstellungen selbst, während sich Apotheken auf erweiterte Dokumentationspflichten vorbereiten. Die Umstellung zielt darauf ab, Fehler zu reduzieren, könnte aber durch anhaltende Infrastrukturprobleme behindert werden.






