21 March 2026, 18:31

Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen Untreue verurteilt

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen als Kostenfaktor für Familien benennt.

Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – wegen Untreue verurteilt

Lehrerin aus Düsseldorf muss Tausende Euro zurückzahlen – Gericht verurteilt Untreue durch Unterlassen

Eine Lehrerin aus Düsseldorf ist zu einer Geldstrafe und zur Rückzahlung von Tausenden Euro verurteilt worden, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für eine Schulleiterposition erhalten hatte. Die Zahlungen wurden fälschlicherweise noch lange geleistet, nachdem die Betroffene ihre kommissarische Funktion als Schulleiterin bereits aufgegeben hatte. Ein Gericht hat nun im Fall entschieden und die Pädagogin der Untreue durch Unterlassen für schuldig befunden.

Die Lehrerin, die zuvor interimistisch als Schulleiterin tätig gewesen war, hatte die höheren Bezüge weiterhin kassiert, obwohl sie die Position nicht mehr innehatte. Im Laufe der Zeit summierten sich die fälschlich gezahlten Beträge auf rund 31.300 Euro. Erst eine interne Prüfung brachte die Überzahlungen ans Licht.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Lehrerin rechtlich verpflichtet gewesen wäre, die Schulverwaltung über die fehlerhaften Zahlungen zu informieren. Statt den Fehler zu melden, behielt sie das Geld jedoch ein. Daraufhin wurde sie wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Strafe von 11.200 Euro verurteilt.

Zusätzlich zur Geldstrafe ordnete das Gericht die Rückzahlung des vollen Betrags in monatlichen Raten von 500 Euro an. Der Fall offenbart Kontrolllücken in der Verwaltung, da keine klaren Aufzeichnungen existieren, wie lange ehemalige Schulleitungen solche Leistungen nach ihrem Ausscheiden aus der Funktion üblicherweise erhalten. Zwar gelten allgemeine Beamtenregelungen, doch spezifische Daten zu Führungspositionen an Schulen sind kaum verfügbar.

Mit dem Urteil steht fest, dass die Lehrerin die zu Unrecht erhaltenen Gelder zurückerstatten und die finanzielle Sanktion tragen muss. Gleichzeitig wirft der Fall Fragen nach den Überwachungsmechanismen für Nachleistungen in Schulen auf. Weitere rechtliche Schritte wurden bisher nicht angekündigt.

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