24 May 2026, 00:41

Drei Personen stoppen Zugverkehr an Müngstener Brücke durch Gleisbetreten

Leichtsinn auf der Müngstener Brücke wird teuer: Polizei und Stadtverwaltung verhängen Kostenbescheide gegen die Täter

Drei Personen stoppen Zugverkehr an Müngstener Brücke durch Gleisbetreten

Am Sonntag, dem 8. März, wurden gegen Mittag drei Personen dabei beobachtet, wie sie sich unbefugt in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Aufenthalt auf den Gleisanlagen zwang die Behörden, den Zugverkehr für mehr als 40 Minuten einzustellen. Rettungskräfte und die Polizei rückten umgehend an, um die Lage zu klären.

Augenzeugen hatten die Gruppe – zwei Erwachsene und ein Kind – gegen 12:05 Uhr in der Nähe der Brücke bemerkt. Ihr unerlaubtes Betreten des Gleisbereichs löste sofortige Maßnahmen aus. Die Strecke zwischen Solingen und Remscheid wurde von 12:09 Uhr bis 12:50 Uhr gesperrt, was zu Verspätungen für Reisende führte.

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Die Bundespolizei, die Wuppertaler Polizeidirektion sowie die Feuerwehren aus Solingen und Remscheid waren vor Ort im Einsatz. Die Bundespolizei leitete anschließend Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die beiden Erwachsenen ein und setzte Betriebskosten in Höhe von 99,60 Euro an. Die Wuppertaler Polizei erhob zudem gegen jeden der Eindringlinge eine Gebühr von 118,50 Euro.

Die Feuerwehr Solingen listete ihre Auslagen auf, zu denen ein Einsatzleitwagen, ein Löschfahrzeug, eine Drehleiter und Personalkosten zählten. Die Gesamtforderung beläuft sich auf etwa 656 Euro, gestützt auf das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Remscheid prüft noch, ob sie ihre eigenen Kosten für den Vorfall geltend machen wird.

Der Vorfall führte zu erheblichen Behinderungen im Schienenverkehr und band zahlreiche Einsatzkräfte. Die Behörden haben nun offizielle Kostenerstattungsverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet. Die finanziellen Folgen umfassen Polizeigebühren, Feuerwehrkosten sowie mögliche weitere Forderungen der Stadt Remscheid.

Quelle