17 December 2025, 19:19

Deutsche Bahn scheitert mit Klage gegen 70-Millionen-Zahlung für Gas-Pipeline

Ein Fluss mit Schiffen, eine Brücke, Gebäude, Baukräne und einen Himmel im Hintergrund.

Gericht verwirft Deutsche-Regas-Beschwerde gegen Kostenbeteiligung - Deutsche Bahn scheitert mit Klage gegen 70-Millionen-Zahlung für Gas-Pipeline

Gericht weist Klage von Deutsche Bahn gegen Kostenbeteiligung ab

Gericht weist Klage von Deutsche Bahn gegen Kostenbeteiligung ab

Gericht weist Klage von Deutsche Bahn gegen Kostenbeteiligung ab

  1. Dezember 2025, 14:44 Uhr

Ein deutsches Gericht hat ein Urteil bestätigt, das das Unternehmen Deutsche Bahn verpflichtet, 70 Millionen Euro an den Bau der Ostsee-Anbindungsleitung (OAL) zu zahlen. Die Entscheidung folgt auf eine Beschwerde des Unternehmens, das einen wichtigen Flüssiggas-Terminal auf der Insel Rügen betreibt. Das Urteil hat Kritik ausgelöst, da das Unternehmen von einer ungerechten Behandlung im Vergleich zu staatlich geförderten Projekten spricht.

Streitpunkt ist die OAL-Pipeline, die das LNG-Terminal in Mukran (Sassnitz-Mukran) mit dem deutschen Gasnetz verbindet. Deutsche Bahn, Betreiber der Anlage, hatte die Anordnung der Bundesnetzagentur angefochten, einen Teil der Pipeline-Kosten zu übernehmen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Klage zwar ab, ließ jedoch eine weitere Revision beim Bundesgerichtshof zu.

Der Terminal auf Rügen läuft derzeit mit voller Kapazität und spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung der Gasversorgung für Deutschland und Europa. Ingo Wagner, geschäftsführender Gesellschafter von Deutsche Bahn, argumentierte, das Unternehmen werde ungleich belastet. Er verwies darauf, dass staatliche schwimmende Terminals in Westdeutschland unter ähnlichen Kostenregelungen anders behandelt würden.

Trotz der gerichtlichen Entscheidung bleibt dem Unternehmen die Möglichkeit, den Fall vor das höchste deutsche Zivilgericht zu bringen. Das Ergebnis wird entscheiden, ob Deutsche Bahn die geforderten 70 Millionen Euro zahlen muss.

Die Entscheidung belastet Deutsche Bahn mit einer erheblichen finanziellen Verpflichtung – sofern eine weitere Berufung nicht erfolgreich ist. Der Terminal auf Rügen bleibt in Betrieb und trägt weiterhin zur regionalen und europäischen Energiesicherheit bei. Der Fall unterstreicht die anhaltende Debatte über die Finanzierungsverantwortung bei kritischen Infrastrukturprojekten.