13 January 2026, 04:18

Deichmann klagt gegen doppelte Abfallgebühren für Schuhkartons – Freitag könnte alles entscheiden

Ein Regal voller verschiedener Schuharten in Kartons, jeweils mit einem Preisschild, und Kartonagen auf der rechten Seite.

Schuhkartonsstreit: Warum Deichmann wegen Entsorgungskosten verklagt - Deichmann klagt gegen doppelte Abfallgebühren für Schuhkartons – Freitag könnte alles entscheiden

Deichmann verklagt Zentrale Stelle Verpackungsregister wegen doppelter Entsorgungsgebühren für Schuhkartons

Deichmann, einer der größten Schuhhändler Deutschlands, geht rechtlich gegen die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) vor – es geht um umstrittene Abfallentsorgungsgebühren für Schuhkartons. Das Unternehmen wirft der Behörde vor, es ungerechtfertigt doppelt zur Kasse zu bitten: einmal über das eigene Entsorgungssystem und ein zweites Mal über das duale Abfallmanagement. Eine Verhandlung am Freitag könnte richtungsweisend für die gesamte Branche werden.

Streit um Schuhkartons: Systembeteiligung oder ungerechte Belastung? Im Kern des Konflikts steht die Frage, ob Deichmann zusätzliche Gebühren für Schuhkartons im Rahmen des dualen Systems zahlen muss. Die ZSVR argumentiert, Schuhverpackungen fielen unter die „systembeteiligungspflichtigen“ Abfälle, da sie überwiegend bei Privatkunden landeten. Deichmann hingegen hält dies für ungerecht: Die meisten Kunden ließen die Kartons im Geschäft zurück, sodass der Händler die Entsorgung bereits selbst übernehme.

Mit rund 90 Millionen verkauften Schuhpaaren pro Jahr in Deutschland könnte ein Sieg Deichmanns zu stabilen oder sogar leicht sinkenden Schuhpreisen führen. Bisher hat kein anderer Schuhhändler die Forderung angefochten – die Entscheidung wäre daher besonders folgenreich.

Gerichtstermin am Freitag – Expertengutachten und mögliches Urteil erwartet Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt den Fall am Freitag. Ein Sachverständigengutachten und gegebenenfalls ein Urteil werden gegen Mittag erwartet. Die ZSVR begrüßt das Verfahren als Chance für „Rechtssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen“. Deichmann hingegen hält die Zusatzkosten für unverhältnismäßig – besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Aussicht auf baldige Entscheidung – aber Deichmanns Position gilt als schwierig Eine Entscheidung steht zwar bevor, doch Juristen schätzen Deichmanns Erfolgsaussichten als gering ein. Das Gericht hatte die Systembeteiligungspflicht für Schuhkartons bereits Ende 2025 bestätigt und damit die Position der ZSVR gestärkt. Das Urteil wird zeigen, ob Deichmann weiterhin doppelte Gebühren zahlen muss – oder ob sich die Abfallregulierung in der Branche grundlegend ändert.