Bundesverfassungsgericht blockiert Polizeigewerkschaft in NRW-Streit um Aufsicht
Anatol FrankePolizei-Gewerkschafts-Beschwerde abgelehnt - Bundesverfassungsgericht blockiert Polizeigewerkschaft in NRW-Streit um Aufsicht
Gericht weist Beschwerde der Polizeigewerkschaft zurück
Das Bundesverfassungsgericht von Nordrhein-Westfalen hat eine Klage der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) gegen ein neues Gesetz zur Polizeiaufsicht abgewiesen. Mit dem Urteil wird der Gewerkschaft der Weg für weitere rechtliche Schritte versperrt und die Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten im Land bestätigt.
Der Streit entzündete sich, als der Landtag von Nordrhein-Westfalen im März 2025 ein Gesetz verabschiedete, das die Schaffung einer unabhängigen Polizeiaufsichtsbehörde vorsieht. Die DPolG reichte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein und wandte sich insbesondere gegen Regelungen, die es dem Beauftragten ermöglichen, Fälle entweder nach Abschluss von Strafverfahren oder parallel dazu zu untersuchen.
Die Entscheidung des Gerichts bestätigt das Gesetz zur Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten in NRW. Die DPolG kann gegen das Urteil keine Revision einlegen, und die Befugnis des Beauftragten, Polizeimaßnahmen zu überprüfen, bleibt bestehen. Hans W. Kollrau wird nun seine Aufgaben im Rahmen des neuen Systems aufnehmen.