Bundespolizei findet verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Fluggasts
Karlheinz MiesBundespolizei findet verbotenen Elektroschocker im Gepäck eines Fluggasts
Bundespolizei entdeckt verbotenen Elektroschocker am Flughafen Köln/Bonn
Am 11. Juli 2025 entdeckte die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn in einem Gepäckstück eines Passagiers einen verbotenen Elektroschocker. Das Gerät wurde bei einer Routinekontrolle gefunden, kurz bevor der Mann einen Flug nach Marokko antreten wollte. Der Elektroschocker verfügte nicht über die erforderliche Zulassung des Bundeskriminalamts (BKA).
Der Schocker befand sich im aufgegebenen Gepäck eines 42-jährigen Marokkaners, der sich am Schalter für Großgepäck aufhielt. Er stand kurz vor dem Abflug mit der Maschine FR 2359 nach Agadir. Der Mann erklärte später, er habe vorgehabt, das Gerät einem Freund zu überlassen, der auf einer Viehfarm arbeite.
Nach dem deutschen Waffengesetz gelten Elektroschocker ohne BKA-Zertifizierung als verbotene Waffen. Die Polizei beschlagnahmte den Gegenstand und leitete ein Strafverfahren gegen den Mann nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes ein. Nach Erledigung der notwendigen Formalitäten durfte er seine Reise wie geplant fortsetzen.
Der Elektroschocker wurde eingezogen, und dem Mann drohen rechtliche Konsequenzen wegen des Besitzes einer nicht zugelassenen Waffe. Nach dem Polizeieinsatz wurde ihm jedoch gestattet, seinen gebuchten Flug anzutreten.






