Bundesnetzagentur warnt vor Betrug bei Balkon-Solaranlagen mit gefälschten Bußgeld-Forderungen
Krzysztof LöfflerBundesnetzagentur warnt vor Betrug bei Balkon-Solaranlagen mit gefälschten Bußgeld-Forderungen
Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Schreiben an Besitzer von Balkon-Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor betrügerischen Briefen gewarnt, die sich gezielt an Besitzer kleiner Balkon-Solaranlagen richten. In den gefälschten Schreiben werden Zahlungen gefordert und mit Bußgeldern gedroht – angeblich im Namen der offiziellen Behörde.
Die Betrüger nutzen dabei die Unsicherheit vieler Verbraucher rund um die Meldepflicht für Solaranlagen aus. Die Empfänger werden unter falschen rechtlichen Drohungen aufgefordert, umgehend zu handeln.
In den gefälschten Briefen wird den Adressaten vorgeworfen, ihre Balkon-Photovoltaik(PV)-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Es wird eine sofortige Zahlung von 41,60 Euro verlangt, andernfalls drohe ein „volles Bußgeld“ von 208 Euro, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen werde. Zudem werden die Besitzer fälschlicherweise aufgefordert, einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen – ein weiterer Versuch, Druck aufzubauen.
Die Bundesnetzagentur weist auf mehrere Warnsignale in den Schreiben hin, darunter falsche Absenderadressen, Telefonnummern und E-Mail-Angaben. Im Gegensatz zu echten behördlichen Mitteilungen missbrauchen die Betrüger amtliche Formulierungen, um eine künstliche Dringlichkeit zu erzeugen. Tatsächlich müssen Betreiber ihre Anlagen zwar innerhalb eines Monats nach Installation im Marktstammdatenregister anmelden und jährlich Zählerstände melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten – doch solche Forderungen werden niemals per unaufgefordertem Schreiben erhoben.
Die Behörden betonen, dass ein Verstoß gegen die Meldepflicht zwar Sanktionen nach sich ziehen kann, die Betrüger diesen Umstand jedoch gezielt ausnutzen, um Menschen zu täuschen. Die Bundesnetzagentur rät allen, die solche Forderungen erhalten, diese zu ignorieren und den Vorfall umgehend bei der Polizei anzuzeigen.
Die Behörde ermittelt weiterhin gegen die betrügerische Masche und erinnert gleichzeitig die Besitzer von Solaranlagen an ihre rechtlichen Pflichten. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt zwar verpflichtend, Zahlungen sollten jedoch ausschließlich über offizielle und verifizierte Kanäle geleistet werden. Empfänger verdächtiger Schreiben werden dringend aufgefordert, die Herkunft zu überprüfen, bevor sie irgendwelche Schritte einleiten.






