31 January 2026, 08:58

Bundesnetzagentur plant schrittweise Abschaffung der Netzentgelt-Befreiung für Energiespeicher bis 2029

Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebenem Text, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.

Bundesnetzagentur plant schrittweise Abschaffung der Netzentgelt-Befreiung für Energiespeicher bis 2029

Die Bundesnetzagentur hat Gespräche über die Zukunft der Netzentgelte für Betreiber von Energiespeichern eingeleitet. Bei einem Treffen am Freitag prüften Beamte Änderungen im AgNes-Verfahren, die bis 2029 zur Abschaffung der derzeitigen vollständigen Befreiung führen könnten. Die Behörde schlug zudem neue Gebührenmodelle vor, darunter einen Rückforderungsmechanismus für überhöhte Abgaben.

Vertreter der Branche lehnten frühzeitige Änderungen ab und argumentierten, Investoren hätten sich bei der Projektplanung auf die geltenden Regelungen verlassen. Die Debatte ist Teil einer umfassenden Überprüfung des deutschen Netzentgeltsystems, das 2023 reformiert wurde, um den Regulierungsbehörden mehr Spielraum zu geben.

Die Bundesnetzagentur machte deutlich, dass Speicherbetreiber künftig zur Finanzierung der Netze beitragen müssen. Zwar bleibt die vollständige Befreiung vorerst bis 2029 bestehen, doch deuteten Beamte an, sie könnte schrittweise früher entfallen. Vorgeschlagen wurde auch ein Mindestpreismechanismus, bei dem dynamische Kapazitätsentgelte oberhalb der Finanzierungskosten eine Rückforderung auslösen würden.

Ein weiteres zentrales Thema waren flexible Netzanbindungskonzepte (FKAs), die regeln, wie Batteriespeicher an das Netz angeschlossen werden. Die Behörde verwies darauf, dass Investoren nach der Überarbeitung der Netzvorschriften 2023 mit möglichen Gebührenanpassungen hätten rechnen müssen. Branchenverbände widersprachen jedoch mit dem Argument, nachträgliche Änderungen verletzten das Prinzip des Vertrauensschutzes.

Der AgNes-Prozess wird mit weiteren Fachgesprächen fortgesetzt. Eine Sitzung zu Einspeisevergütungen ist für den 20. Februar angesetzt, gefolgt von einer März-Konferenz zur Kostenverteilung. Ein Entwurf für das regulatorische Rahmenwerk wird laut Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im zweiten Quartal 2026 erwartet.

Aktuell werden mehrere Gebührenmodelle geprüft, darunter feste kapazitätsbasierte Abgaben oder dynamische Entgelte mit Anreizsystemen. Die Behörde betonte, ein vorzeitiges Ende der Befreiung dürfe keine unzulässigen Rückwirkungen entfalten.

Die Vorschläge der Bundesnetzagentur markieren einen Wandel in der Finanzierung der Netzinfrastruktur durch Speicherbetreiber. Falls umgesetzt, würden die Änderungen nach 2029 neue Kosten für Batteriespeicherprojekte mit sich bringen. Weitere Details werden in den kommenden Monaten erwartet, während der AgNes-Prozess mit geplanten Expertensitzungen und einem Rahmenentwurf 2026 voranschreitet.