17 June 2026, 17:03

Bottrop rüstet sich mit 24 Notfall-Informationspunkten für Krisenfälle

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Bottrop rüstet sich mit 24 Notfall-Informationspunkten für Krisenfälle

Die Stadt Bottrop hat 24 Notfall-Informationspunkte eingerichtet, um Bürgerinnen und Bürger bei Stromausfällen und Versorgungsengpässen zu unterstützen. An diesen Standorten werden ehrenamtliche Helfer der Feuerwehr, von Hilfsorganisationen sowie städtische Mitarbeiter im Einsatz sein. Jeder Informationspunkt wird mit mindestens drei Personen besetzt sein, die der Bevölkerung zur Verfügung stehen.

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Die Notfall-Informationspunkte sind an zentralen Orten in der Stadt verteilt, darunter Feuerwachen, Krankenhäuser, Polizeistationen, Gebäude von Hilfsorganisationen und kommunale Einrichtungen wie Schulen. Jeder Standort ist deutlich mit einem roten Schild und Strandfahnen gekennzeichnet, auf denen „Notfall-Informationspunkt“ zu lesen ist.

Ihre Aufgabe besteht darin, Notrufmeldungen entgegenzunehmen, diese per Funk an die Leitstelle weiterzuleiten und wichtige Informationen an die Bürger weiterzugeben. Die Mitarbeiter geben zudem Verhaltenshinweise, stellen jedoch weder Unterkünfte noch Versorgungsgüter bereit. Die Bevölkerung wird aufgefordert, eigene essentielle Dinge wie Wasser, Lebensmittel, Medikamente, Bargeld und eine Taschenlampe mitzubringen.

Die rechtliche Grundlage für diese Informationspunkte bildet § 28 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz. Rund 160 städtische Beschäftigte haben sich bereits bereit erklärt, im Bedarfsfall den nächstgelegenen Notfall-Informationspunkt zu besetzen. Am 20. September findet eine groß angelegte Übung an allen 24 Standorten statt, um deren Einsatzbereitschaft zu überprüfen.

Die neuen Notfall-Informationspunkte sollen die Kommunikation und Koordination in Krisensituationen verbessern. Die anstehende Übung wird zeigen, ob alle Standorte reibungslos funktionieren. Die Bevölkerung wird erneut darauf hingewiesen, eigene Vorräte anzulegen, da die Informationspunkte ausschließlich der Bereitstellung von Informationen und nicht der Versorgung dienen.

Quelle