BGH bestätigt lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H.
Deutschlands höchstes Gericht hat das lebenslange Gefängnisurteil gegen Issa H., den Täter des tödlichen Messangriffs von Solingen im Jahr 2024, bestätigt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am Freitag – fast zwei Jahre nach der islamistisch motivierten Bluttat. Die Entscheidung besiegelt, dass der Verurteilte ohne Aussicht auf Bewährung im Gefängnis bleiben wird.
Am Abend des 23. August 2024 überfiel Issa H. mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser Besucher eines Festivals in Solingen. Drei Menschen tötete er, acht weitere verletzte er schwer. Sein erklärtes Ziel war es, möglichst viele Menschen zu ermorden, die er als Symbole der westlichen Gesellschaft ansah.
Noch am folgenden Tag nahm die Polizei den Täter nach einer großangelegten Fahndung fest. Die Ermittlungen förderten zutage, dass Issa H. der dschihadistischen Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) tief verbunden war und liberale westliche Werte radikal ablehnte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn daraufhin wegen dreifachen Mordes, neunfachen versuchten Mordes sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das Gericht verhängte die Höchststrafe: lebenslange Haft ohne Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung.
Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil rechtskräftig bestätigt. Zudem ordnete er an, Issa H. nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung zu nehmen – mit der Begründung, dass von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe.
Der Angriff von Solingen löste in ganz Deutschland Entsetzen aus und befeuerte erneut die öffentliche Debatte über die Flüchtlings- und Asylpolitik des Landes. Mit der nun bestätigten Verurteilung wird Issa H. den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen.






