07 February 2026, 19:14

Arzt erstreitet Recht auf Schwangerschaftsabbrüche – doch die Krise bleibt

Ein Plakat mit der Aufschrift "Beende den Job: Gesundheit sollte ein Recht sein, nicht ein Privileg" und eine Karte, auf der steht "Mach niedrigere Gesundheitskosten permanent und schließe die Lücke in der Gesundheitsversorgung für amerikanische Familien."

Arzt erstreitet Recht auf Schwangerschaftsabbrüche – doch die Krise bleibt

Ein aktuelles Gerichtsurteil ermöglicht es Dr. Joachim Volz, in einem Krankenhaus in Lippstadt wieder Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der Deutschland mit wachsenden Herausforderungen bei der Zugänglichkeit von Abbrüchen konfrontiert ist – immer mehr Krankenhäuser verhängen entsprechende Verbote. Gleichzeitig wächst der politische Druck für Reformen, um die Versorgung zu verbessern.

Dr. Volz hatte gegen das Krankenhaus, in dem er tätig war, geklagt und das Recht erstritten, Abbrüche sowohl in seiner Privatpraxis als auch in seiner angestellten Position weiterhin anzubieten. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied zu seinen Gunsten, doch das Urteil gilt ausschließlich für ihn und schafft keine allgemeine Rechtsgrundlage für andere Krankenhäuser mit ähnlichen Restriktionen.

Die Situation spiegelt eine tiefgreifende Krise in der Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen wider. Eine vom Bund in Auftrag gegebene Studie, der sogenannte Elsa-Bericht, wies auf erhebliche Versorgungslücken hin. Viele konfessionell gebundene Krankenhäuser – insbesondere katholische und evangelische Träger – haben Abbruchverbote verschärft oder beibehalten, wobei die genauen Zahlen unklar bleiben. Fusionen unter Gesundheitsdienstleistern haben den Zugang zusätzlich eingeschränkt, sodass immer weniger Einrichtungen den Eingriff anbieten.

Nach geltendem Recht dürfen einzelne medizinische Fachkräfte die Mitwirkung an Abbrüchen verweigern, doch Institutionen dürfen keine pauschalen Verbote verhängen. Krankenhäuser, die öffentliche Mittel erhalten, müssen sicherstellen, dass ausreichend Personal für die Leistung verfügbar ist. Dennoch gab es trotz eines Koalitionsversprechens, die Versorgung zu verbessern und Abbrüche in die gesetzliche Krankenversicherung aufzunehmen, bisher keine Fortschritte.

Die Bundestagsfraktion plant nun, einen Antrag einzubringen, der Krankenhäuser verpflichtet, Abbrüche anzubieten, wenn keine Alternativen bestehen. Die SPD unterstützt den Vorstoß, während CDU/CSU unter Druck gerät, sich einzubringen. Befürworter argumentieren, die Bundesregierung müsse eingreifen, da die Länder es versäumt hätten, eine ausreichende Versorgung zu garantieren.

Das Urteil im Fall von Dr. Volz bringt zwar vorläufige Entlastung, löst aber keine strukturellen Hürden. Um den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen auszuweiten – besonders in öffentlich finanzierten Krankenhäusern –, sind umgehende Reformen nötig. Langfristig streben Aktivisten an, den Eingriff vollständig aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, doch konkrete Änderungen stehen noch aus.