06 June 2026, 20:20

Apotheker droht Insolvenz nach 87.000-Euro-Rückforderung durch Krankenkasse

90.000 Euro Strafe: 'Wir Hätten Die Tabletten Zählen Sollen'

Apotheker droht Insolvenz nach 87.000-Euro-Rückforderung durch Krankenkasse

Ein Apotheker aus Hagen sieht sich mit einer Rückforderung von fast 90.000 Euro durch eine regionale Krankenkasse konfrontiert – und das wegen Medikamenten, die an einen einzigen Patienten abgegeben wurden. Im Mittelpunkt des Streits stehen Vorwürfe einer „unwirtschaftlichen Überversorgung“ mit zwei hochpreisigen Arzneimitteln, wobei die Kasse die Erstattung vollständig zurückfordert. Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke, bezeichnet die Strafe als unverhältnismäßig und warnt, sie könnte sein Unternehmen in die Insolvenz treiben.

Die Rückforderung geht auf einen Beschluss der AOK Nordwest zurück, die Fehske vorwirft, gegen die deutsche Apothekenbetriebsordnung verstoßen zu haben. Die Kasse argumentiert, die Abgabe der beiden teuren Medikamente sei nicht gerechtfertigt gewesen, und hat daher die vollständige Rückabwicklung der Erstattung veranlasst. Der Fall wurde später in einer Anhörung des Landtags von Nordrhein-Westfalen behandelt, wo sowohl die Krankenkasse als auch ihre Aufsichtsbehörde die Entscheidung als rechtmäßig bestätigten.

Fehske hat die Rückforderung vor Gericht angefochten, doch die juristischen Auseinandersetzungen könnten sich mindestens bis 2028 hinziehen. Die finanzielle Belastung hat ihn demoralisiert und untergräbt seine Leidenschaft für den Beruf. Unterdessen schwebt die Zukunft der Apotheke in der Schwebe, da er behauptet, die Strafe bedrohe ihre Existenz.

Der Fall hat auch berufliche Konsequenzen für eine Mitarbeiterin der Apotheke: Eine Pharmazeutisch-technische Assistentin und Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte verlässt den Sektor und wechselt in die Rückforderungsabteilung einer Krankenkasse – ein Beispiel für die weiteren Auswirkungen solcher Konflikte.

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Fehskes Klage gegen die 87.000-Euro-Rückforderung bleibt vorerst ungelöst, ein Gerichtstermin steht erst in Jahren an. Die Krankenkasse hält an ihrer Position fest und überlässt dem Apotheker die Bewältigung der finanziellen Unsicherheit. Der Streitfall verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen Apotheken und Krankenkassen in Fragen der Erstattungspraxis.

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